Fortbildung

Forschung, Wissen und Praxis entwickeln sich in der Medizin rasch weiter. Deswegen ist die im Medizinalberufegesetz (MedBG) als Berufspflicht verankerte, lebenslange Fortbildung eine unverzichtbare Voraussetzung, um den Arztberuf kompetent ausüben zu können.

Eine Fortbildungsperiode beträgt drei Kalenderjahre, welche individuell festgelegt wird. Innerhalb einer Kontrollperiode von drei Jahren sind 150 Credits nachzuweisen.

Die Inhaber eines aktuell gültigen Fortbildungsdiploms bzw. einer gültigen Fortbildungsbestätigung sind auf www.doctorfmh.ch publiziert.

Vorgehen

  • Auf der Fortbildungsplattform können Sie Ihre Fortbildungsaktivitäten online erfassen und Ihr Fortbildungsdiplom selbst ausdrucken.

  • Die durch die Fortbildungsveranstalter ausgehändigten Teilnahmebescheinigungen gelten als Dokumente und sind aufzubewahren.

UMFANG

Die Fortbildungspflicht umfasst unabhängig vom Beschäftigungsgrad 80 Stunden pro Jahr:

50 Credits nachweisbare und strukturierte Fortbildung, davon mind. 25 Credits fachspezifische Kernfortbildung und bis zu 25 Credits erweiterte Fortbildung.

30 Credits Selbststudium aus frei wählbaren Gebieten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Thoraxchirurgen (nicht nachweispflichtig).